Ich freue mich auf eure Nachricht
Ihr habt Fragen oder möchtet ein Shooting buchen, dann freue ich mich auf eure Nachricht über das Kontaktformular.
Ich beantworte meist noch am selben Tag eure Anfrage. Bei einem ersten Telefonat sprechen wir über eure Wünsche und klären alle Fragen. Ich erzähle euch auch schon ein paar Details zum Ablauf.
Alle notwendigen Infos schicke ich euch per E-Mail zu.
Lasst mich euer Leben in schönen Momenten festhalten
Fotografie Sanne Söder
Inhaber: Susanne Söder,
Brunnenweg 6,
97616 Bad Neustadt
Tel. 0172/9179505
info@fotografie-soeder.de
www.fotografie-soeder.de
Eingetragen in der Handwerkskammer für Unterfranken
Betriebsnummer: 2011247
Steuernummer: 206/275/00271
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle der Fotografin Susanne Söder erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form und mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, elektronische Daten, usw.).
II. Nutzungsrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt.
3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der schriftlichen Zustimmung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (privater Gebrauch) kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheberin des Lichtbilds genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts der Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadenersatz.
7. Die Negative/Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative/Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
8. Die Fotografin darf die bearbeiteten Fotos anonym im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, Social Media usw.). Ausnahmen werden auf Seite 2 notiert.
III. Vergütung, Ausfallhonorar, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten usw.) sind, sofern nicht schriftlich davon abweichend vereinbart, aufwandsgerecht vom Auftraggeber zu tragen.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, je angefangene Stunde um100,- €. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3. Mit Terminvereinbarung ist eine Anzahlung von 25% der vereinbarten Vergütung in bar oder innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig. Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden. Die Annahme des Auftrages durch die Fotografin erfolgt mit fristgemäßem Eingang der Anzahlung. Die Fotografin ist nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet, sollte die Anzahlung nicht fristgemäß eingehen.
4. Werden verbindlich vereinbarte Termine aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, abgesagt, wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt wie folgt:
Terminabsagen Hochzeitsfotografie:
bis 14 Tage vor Termin: 25 % der vereinbarten Vergütung
13 Tage vor Termin bis Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
Erfolgt die Terminabsage aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Orkan etc.), beträgt das Ausfallhonorar 25 % der vereinbarten Vergütung unabhängig vom Zeitpunkt der Terminabsage.
Terminabsagen Allgemein:
2 Tage vor Termin bis Termin: 25 % der vereinbarten Vergütung
Kann die Fotografin anstelle des stornierten Termins einen gleichwertigen Termin vereinbaren, entfällt das Ausfallhonorar. Dem Kunden steht der Nachweis, dass die Ausfallkosten tatsächlich wesentlich niedriger sind, ausdrücklich zu.
5. Ist es der Fotografin aus Gründen, die sie nicht oder aufgrund leichter Fahrlässigkeit zu vertreten hat, unmöglich, den Auftrag durchzuführen oder die Lichtbilder fristgerecht zu liefern, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz.
6. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder und Waren Eigentum der Fotografin.
7. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich Gestaltung des Lichtbildes gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Fotografin verwahrt die Bilddaten sorgfältig. Sie haftet für Datenverlust oder Verlust oder Beschädigung der Negative nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Bei Übergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte, übernimmt der Auftraggeber die Verpflichtung der weiteren Archivierung.
3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. 4. Die Zusendung von Lichtbildern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers 5. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Er versichert ferner, dass alle bei Durchführung des Auftrags Anwesenden die erforderliche Einwilligung für die Erstellung der Lichtbilder sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung zum privaten Gebrauch erteilen werden. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 6. Im Rahmen der Erfüllung des Auftrags haftet die Fotografin nur für Ihre Eigenleistung. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Rahmen der Leistungen Dritter, wie Laborarbeiten und alle Fremdleistungen, die außer Haus von Fremdfirmen erbracht werden, haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 7. Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des Auftraggebers können gespeichert, verarbeitet und an Dritte nur zum Zweck der Erfüllung des Auftrags weitergegeben werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
V. Digitale Fotografie
1. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung zu stellen, wenn dies nicht vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Daten und Dateien zur Verfügung stellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin geändert werden.
VI. Schlussbestimmungen
Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft
1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.